Sozialabklärungen

Im Auftrag von Behörden und Gerichten führt Koosa Sozialabklärungen im Kindesschutzbereich durch.

Sozialabklärungen Kindesschutz:

Ziel ist eine begründete Empfehlung bezüglich angemessener Massnahmen zur Wahrung des Kindeswohles. Sie gibt unter anderem Antwort auf die Frage nach der Beziehung und Bindung zwischen Kind und Elternteil, der Elternkommunikation, der Erziehungsfähigkeit, Interaktionen im System, nach Bedürfnissen, Entwicklungsstand und allfälligen Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes.

Wir legen grossen Wert auf Professionalität, Transparenz, Unvoreingenommenheit und Fairness in allen Phasen einer Sozialabklärung. Wir sind uns der besonderen Verantwortung bewusst, welche eine solche Intervention für Einzelne und ganze Familien bedeutet und gehen die Aufgabe mit hohem Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl an. Eine Sozialabklärung kann viel auslösen und Weichen für die Zukunft stellen. Wir streben Lösungen an, die das Kindeswohl längerfristig fördern und von den Betroffenen mitentwickelt und mitgetragen werden.

Kindesanhörung- oder Befragung

Im Gespräch zwischen dem Kind und der Fachperson wird das Wohl des Kindes ermittelt um seine Bedürfnisse bei wichtigen Entscheidungen miteinzubeziehen.

Kurzanalyse - Sozialbericht

Sie dauert 2 bis 3 Monate. In relativ kurzer Zeit erhalten Sie eine Entscheidungsgrundlage. Diese Form der Abklärung eignet sich bei einfacheren Fragestellung und einem leicht überblickbaren Umfeld. 

Umfassende Sozialabklärung - Abklärung klassisch

Sie dauert in der Regel 3 bis 4 Monate und eignet sich für komplexere oder diffusere Ausgangslagen. In diesem Zeitraum kann ein grösseres Umfeld in die Abklärung einbezogen werden. 

Interventionsorientierte Sozialabklärung

Dauer 4 bis 6 Monate.

  • Kombination von Diagnostik, Beratung und Intervention mit Erprobungsphasen;
    Treffen und Umsetzungsversuchen von Vereinbarungen
  • Grössere Chance für eine nachhaltige Kooperation der Eltern;
    verbindliche, freiwillige Massnahmen zur Behebung der Gefährdung und Minderung behördlicher Kindesschutzmassnahmen

Diese Abklärungsform ist sinnvoll, wenn die soziale Fragestellung komplex erscheint, ein Prozess im Familiensystem probeweise angestossen, Sofortmassnahmen ergriffen werden sollen oder ein Case Management benötigt wird. Für die betroffenen Personen und Familien bleibt mehr Zeit, eigene Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu erproben, welche auch in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten werden können. Der Empfehlung liegt ein längerer Beobachtungszeitraum mit überprüfbaren Erfahrungswerten erster Interventionen zugrunde. Bei Bedarf kann Koosa zwei Fachpersonen einsetzen, wobei sich die eine auf die Abklärung konzentriert und die andere die Sozialpädagogische Begleitung übernimmt.

Kosten

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine massgeschneiderte Kostenofferte.

Für Sie da

Franziska Graf

Fachleitung Abklärungen

T +41 78 659 46 48

f.graf(at)koosa.ch