Begleitungen

Begleitetes Besuchsrecht
Begleitete Besuchstage erlauben individuell ausgestaltete Eltern-Kind-Beziehungen unter Aufsicht. Die Begleitung durch Koosa gibt allen Beteiligten Sicherheit und fördert das gegenseitige Vertrauen. Für die Durchführung stehen uns eigene Räumlichkeiten zur Verfügung oder wir begleiten gemeinsame Ausflüge. 

Krisenintervention
Eine sozialpädagogische Krisenintervention vor Ort kann eine sinnvolle oder notwendige Ergänzung bereits bestehender Interventionsmöglichkeiten von Polizei, Schulen und anderen sozialen Diensten sein. In Krisensituationen reagiert Koosa schnell und unkompliziert. Auch Abend- und Wochenendeinsätze oder Telefonberatungen können nach Bedarf gewährleistet werden.

Platzierung vor Ort
Statt Fremdplatzierungen ins Auge zu fassen ist es oft besser, die Hilfeleistungen in der Familie selbst anzusiedeln. Abgestimmt auf die jeweiligen Ansprüche stellt Koosa ein fachkompetentes Betreuungsteam zusammen und definiert den Begleitmodus, um massgenau Unterstützung nach Hause zu bringen.

Beratungen

Konkrete Auftrags- und Zielformulierungen seitens der Auftraggeber sind hilfreich.

Angeordnete Beratung

Ziel ist, die Eltern für die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sensibilisieren und blockierte Prozesse zu lösen. Ein von den Eltern gemeinsam getragener Vorschlag zur Regelung strittiger Kinderbelange wird wenn möglich erarbeitet. In der Regel schliesst die Beratung mit einer Einigung der Eltern und/oder mit der Abgabe einer Fachmeinung zur Familiensituation.

  • Voraussetzung ist eine minimale Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit, sich verbal äussern zu können.

Gemeinsames Sorgerecht und/oder alternierende Obhut ausüben
Das gemeinsame Sorgerecht und/oder die alternierende Obhut sollen dem Wohl des Kindes dienen. In vielen Fällen stellt es Eltern jedoch vor Herausforderungen. Wir vermitteln bei Elternkonflikten oder helfen, diese zu vermeiden. Die Beratung ist ein Angebot für Eltern unabhängig vom Zivilstand: Vor und nach einer Trennung oder Scheidung sowie zu einem späteren Zeitpunkt bei auftretenden Schwierigkeiten. Bei der Ausgestaltung bestehender Vereinbarungen oder Verfügungen können Klärungen oder Anpassungen erforderlich sein.

Wir bieten massgeschneidert Unterstützung zur Stärkung der Elternzusammenarbeit. Ziele sind etwa

  • zwischen Paar- und Elternebene zu unterscheiden und „Altlasten“, zugunsten einer konstruktiven Elternzusammenarbeit, abzulegen
  • den gemeinsamen Fokus auf das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes zu legen
  • ziel- und lösungsorientiert zu kommunizieren und Vereinbarungen und Entscheidungen zu treffen, die im Alltag bestehen
  • Vereinbarungen/Verfügungen praktisch umsetzen zu können
  • den persönlichen Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil aufrecht zu erhalten
  • erzieherische oder betreuerische Herausforderungen kindsgerecht zu bewältigen
  • den Alltag zwischen Kinderbetreuung und Berufsausübung neu zu strukturieren
  • sich in die neue Rolle als Getrennterziehende einzufinden
  • sich ein tragfähiges Helfersystem aufzubauen  

Familienrat – gemeinsam Lösungen finden
«Es braucht ein ganzes Dorf um ein Kind zu erziehen.» Das ist das Prinzip des Familienrats, einer bewährten Methode der familiären Selbsthilfe. Koosa zeigt wie es funktioniert, übernimmt die Koordination und begleitet die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen.

Wir bieten massgeschneidert Unterstützung zur Stärkung der Elternzusammenarbeit. Ziele sind etwa

  • Der Familienrat läuft in fünf Phasen ab. Zuerst formuliert die Auftraggeberin ihre Sorgen. Nach der Vorbereitung des Treffens durch Koosa und der Familie und des Umfeldes folgt die Informationsphase. Jetzt sitzen alle Beteiligten erstmals an einem Tisch. Koosa erklärt das Vorgehen, die Regeln und Zielsetzungen des Familienrats. Anschliessend tagen die Teilnehmenden des Familienrats allein und entwickelt praktikable Lösungen in einem Selbsthilfeplan, der von allen mitgetragen wird.

Gesetzliche Mandate

Kurse für Scheidungspaare 
Wenn eine Ehe in die Brüche geht, sind oft die Kinder die Leidtragenden. Für Eltern, die eine sehr konfliktbeladene Trennung haben oder aber auch einfach nach der Trennung einen guten Faden behalten wollen, bietet Koosa diesen Kurs an. Er soll die Eltern befähigen, ihre Streitigkeiten nicht auf die Kinder abzuwälzen. Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer können freiwillig mitmachen, es gibt jedoch auch Paare, die von Gerichten oder der KESB hingeschickt werden.

In diesem Kurs lernen Eltern so miteinander umzugehen, dass die Kinder weniger stark unter den Konflikten der Eltern zu leiden haben. Beide Eltern nehmen an dem Kurs teil, jedoch jeweils in getrennten Gruppen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen dabei herausfinden, was sie dazu beitragen können, um den Streit mit der Ex-Partnerin, dem Ex-Partner zu entschärfen. Z.B. in der Art, wie sie miteinander sprechen. In einer wohlwollenden Gruppenatmosphäre erarbeiten sie sich Möglichkeiten, auch in spannungsgeladenen Situationen anders miteinander zu kommunizieren und vielleicht zu merken, dass es so viel besser geht.
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Kindesanhörung oder -befragung
Im Gespräch zwischen dem Kind und der Fachperson wird das Wohl des Kindes ermittelt um seine Bedürfnisse bei wichtigen Entscheidungen miteinzubeziehen.

Prozess- und andere Beistandschaft 
Bei diesem besonderen Fall einer Beistandschaft ist die Kindesvertreterin zu allererst Begleiterin des Kindes, die Übersetzerin seines Willens und Verstärkerin seiner Stimme. Sie unterstützt und vertritt das Kind in Phasen besonderer Gefährdung oder Schwächezustände während einer Trennungsphase der Eltern.

Kindesanhörung oder -befragung
Im Gespräch zwischen dem Kind und der Fachperson wird das Wohl des Kindes ermittelt um seine Bedürfnisse bei wichtigen Entscheidungen miteinzubeziehen.

Sozialbericht
Kurzanalyse: Einfachere Fragestellung mit einem kleineren sozialen Umfeld, welches einbezogen werden soll.

Sozialabklärung
Ziel ist eine begründete Empfehlung bezüglich angemessener Massnahmen zur Wahrung des Kindeswohls. Sie gibt u.a. Antwort auf die Frage nach der Beziehung und Bindung zwischen Kind und Elternteil, der Erziehungsfähigkeit, nach Bedürfnissen, Entwicklungsstand und allfälligen Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes. Die Sozialabklärung entspricht somit inhaltlich und formal einer Begutachtung ohne psychologisch / psychiatrische Untersuchung des Kindes.

Abklärung klassisch: Dauer 3 bis 4 Monate.

  • Sie eignet sich für komplexe oder diffuse Ausgangslagen. Ein grösseres Umfeld kann in die Abklärung einbezogen werden.

Abklärung interventionsorientiert: Dauer 4 bis 6 Monate.

  • Kombination von Diagnostik, Beratung und Intervention mit Erprobungsphasen, Treffen und Umsetzungsversuchen von Vereinbarungen
  • Grössere Chance für eine nachhaltige Kooperation der Eltern, verbindliche freiwillige Massnahmen zur Behebung der Gefährdung und Verzicht auf behördlich angeordnete Kindesschutzmassnahmen 

Wir sind uns der besonderen Herausforderung bewusst, welche eine Intervention für ein Familiensystem bedeutet und gehen diese Aufgabe mit Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl an. Das Ziel ist, in Zusammenarbeit mit den Beteiligten die für die Kinder geeignetsten Massnahmen zum Schutz ihres Wohles herauszufinden. Reichen freiwillige Massnahmen aus, braucht es keine behördlichen.  

Für Sie da

Wir erstellen Offerten gemäss voraussichtlichem Aufwand

Fachleitung Gesetzliche Mandate - Beistandschaften

Brigitte Brunner

T +41 79 900 97 61

b.brunner(at)koosa.ch 

 

Sekretariat

Evi Graf

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