Beratung von getrennt lebenden Eltern

Gemeinsames Sorgerecht und/oder Alternierende Obhut Ausüben

Das gemeinsame Sorgerecht und/oder die alternierende Obhut sollen dem Wohl des Kindes dienen. In vielen Fällen stellt es Eltern jedoch vor unerwartete Herausforderungen. Wir vermitteln bei Elternkonflikten oder helfen, diese zu vermeiden. Die Beratung ist ein Angebot für Eltern unabhängig vom Zivilstand, vor und nach einer Trennung oder Scheidung sowie zu einem späteren Zeitpunkt bei auftretenden Schwierigkeiten. Bei der Ausgestaltung bestehender Vereinbarungen oder Verfügungen können Klärungen oder Anpassungen erforderlich sein. Wir bieten massgeschneiderte Unterstützung zur Stärkung der Elternzusammenarbeit.
Ziele sind etwa:

  • zwischen Paar- und Elternebene zu unterscheiden und „Altlasten“, zugunsten einer konstruktiven Elternzusammenarbeit, abzulegen 
  • den gemeinsamen Fokus auf das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes zu legen 
  • ziel- und lösungsorientiert zu kommunizieren und Vereinbarungen und Entscheidungen zu treffen, die im Alltag bestehen 
  • Vereinbarungen/Verfügungen praktisch umsetzen zu können 
  • den persönlichen Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil aufrecht zu erhalten 
  • erzieherische oder betreuerische Herausforderungen kindsgerecht zu bewältigen 
  • den Alltag zwischen Kinderbetreuung und Berufsausübung neu zu strukturieren 
  • sich in die neue Rolle als Getrennterziehende einzufinden 
  • sich ein tragfähiges Helfersystem aufzubauen  

Mediative Beratung

Sie eignet sich besonders für Eltern, die Reflektionsfähigkeit und Kooperationsbereit-schaft mit sich bringen. Sie haben ein Interesse daran, zum Wohle der Kinder erfolgsversprechende Kommunikations- und Verhandlungsmuster zu erlernen und einen nachhaltig konstruktiven Umgang als Eltern miteinander in die Wege zu leiten. In der Konfliktbearbeitung werden die Eltern darin unterstützt, ihre Interessen darzustellen und gegenseitig anzuerkennen. Streitpunkte werden verhandelt und einvernehmlich Lösungen entwickelt. Angestrebt wird die Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung. Auf Wunsch kann auch der Unterhalt geregelt werden. Es sind Einzel - oder Co - Formen der mediativen Beratung möglich. Bei Bedarf können Spezialisten wie Finanzfach-personen oder Juristinnen beigezogen werden. Möglich ist auch eine Beratung in einem clp (collaborativ law practice/kooperatives Verhandeln) - Setting.

Kosten

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine massgeschneiderte Kostenofferte.

 

 

 

 

 

Text in PDF Version FOLGT

Für Sie da

Sandra Wessels

Fachleitung Beratungen

T +41 79 919 76 68

s.wessels(at)koosa.ch

Fallbeispiel Nesrin