Lebendige Begegnungen ermöglichen

Das begleitete Besuchsrecht wird in der Regel durch ein Gerichtsurteil verfügt oder durch die Vormundschaftsbehörde angeordnet. Es ist dort angezeigt, wo das Kindswohl gefährdet ist oder ein entsprechender Verdacht im Raume steht.

Individuell gestaltbar

Begleitete Besuchtage können individuell gestaltet werden. Sie können bei einem Elternteil zu Hause stattfinden oder mit Aktivitäten verbunden sein. Wichtig scheint uns, dass lebendige Eltern-Kind-Begegnungen ermöglicht werden. KOOSA ergänzt bestehende Angebote, die örtlich und zeitlich gebunden oder nur in Gruppen stattfinden.

Angepasste Angebote

Je nach Aufgabe setzt KOOSA für die Besuchsrecht-Begleitung qualifiziertes Soziales Fachpersonal oder freie KOOSA-Begleiterinnen und -Begleiter ein. Diese kommen immer dann zum Einsatz, wenn keine spezifischen Interventionen notwendig sind. Freie KOOSA-Begleiterinnen und Begleiter verfügen über eine hohe soziale Kompetenz.

Mehr dazu:

Basiskonzept
Basiskonzept
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Infobroschuere
Basisbroschüre
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